AGBs (EN)

Allgemeine Geschäftsbedingungen der rts. GmbH, München

Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen uns und einem Unternehmer i. S. d. § 14 BGB.

 

  1. Allgemeines, Definitionen

1.1 Gegenstand dieser Geschäftsbedingungen ist die Herstellung von Bauteilen nach Spezifikation des Kunden aus verschiedenen Herstellungsverfahren, sowie die Lieferung von Elektromotoren und anderen Komponenten durch uns, der Firma rts. GmbH (im Folgenden „rts.“).

1.2 Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind alle natürlichen oder juristischen Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen rts. in Geschäftsbeziehung tritt und die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden auch bei Kenntnis durch rts. nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, rts. stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

 

  1. Angebot, Annahme

2.1 Wir sind an unsere Angebote 20 Tage ab Angebotsdatum gebunden. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist im Produktpreis nicht enthalten. Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen, wie z.B. Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts-, Maß- und Leistungsangaben, die unsere Preislisten, Prospekte u.a. Drucksachen enthalten, sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht als verbindlich bezeichnet sind.

2.2 Technische Änderungen, sowie Änderungen im Design bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

2.3 Das Urheberrecht an allen zu unserem Angebot gehörenden Unterlagen, wie z.B. Zeichnungen, Plänen, Katalogen, Kostenvoranschlägen, Berechnungen und Mustern liegt bei rts.. Diese Unterlagen dürfen ohne Zustimmung von rts. Dritten weder im Original noch in anderer Form zugänglich gemacht werden.

2.4 Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Unternehmer verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen ab Eingangsdatum bei uns anzunehmen. Die Annahme wird in der Regel schriftlich von uns erklärt.

2.5 Der Unternehmer wird im Fall der Nichtverfügbarkeit des Produktes innerhalb von 14 Tagen von rts. informiert.

 

  1. Eigentumsvorbehalte

3.1 Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor.

3.2 Der Unternehmer ist verpflichtet, die Ware bis zur vollständigen Bezahlung pfleglich zu behandeln.

3.3 Der Unternehmer ist im Fall der Ziffer 3.1 verpflichtet, rts. einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung oder sonstiger Zwangsvollstreckungsmaßnahme, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware, sowie den eigenen Geschäftssitzwechsel hat uns der Unternehmer ebenfalls unverzüglich anzuzeigen. Der Unternehmer hat rts. alle Schäden zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtungen und durch erforderliche Gegenmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter auf die Ware entstehen.

3.4 rts. ist bei vertragswidrigem Verhalten des Unternehmers berechtigt, z. B. insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziffer 3 (Eigentumsvorbehalt) und Ziffer 4 (Rücktritt) dieser Geschäftsbedingungen vom Vertrag zurückzutreten und die Ware vom Unternehmer heraus zu verlangen.

3.5 Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. Zur Geltendmachung der abgetretenen Forderung erstellt der Unternehmer uns auf Verlangen eine genaue Aufstellung seiner eigenen Forderungen gegenüber seinen Kunden. Diese Aufstellung enthält alle Auskünfte, die zur Geltendmachung der abgetretenen Forderung notwendig sind.

3.6 Die Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit einem nicht in unserem Eigentum stehenden Gegenstand, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu dem sonstigen verarbeiteten Gegenstand. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, nicht in unserem Eigentum stehenden Gegenständen verbunden oder vermischt ist.

 

  1. Rücktritt

Es gelten die gesetzlichen Vorschriften insoweit, wie sie nicht durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen abbedungen sind.

 

  1. Kaufpreiszahlung

5.1 Als Zahlungswährung gilt der EURO (€) als vereinbart. Der angebotene Kaufpreis ist gemäß Ziffer 2 bindend. Im Produktpreis ist die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht enthalten.

5.2 Der Unternehmer kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 7 Tagen nach Fälligkeit und Zugang unserer Rechnung oder gleichwertiger Zahlungsaufstellung leistet. Wenn der Zeitpunkt der Rechnung oder Zahlungsaufstellung unsicher ist, kommt der Unternehmer spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung (Ware) in Verzug.

5.3 Die Geldschuld eines Unternehmers ist während des Verzugs in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behalten wir uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.

5.4 Der Unternehmer hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unbestritten sind. Wegen erheblichen Mängeln kann der Unternehmer Zahlungen nur zu einem unter Berücksichtigung des Mangels verhältnismäßigen Teils zurückbehalten und nur wenn der Mangel zweifelsfrei vorliegt.

5.5 Der Unternehmer kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

 

  1. Gefahrübergang

6.1 Gegenüber Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten natürlichen oder juristischen Person auf den Unternehmer als Käufer über.

6.2 Der Übergabe steht es gleich, wenn der Unternehmer im Verzug der Annahme ist.

6.3 Teillieferungen an den Unternehmer sind zulässig.

 

  1. Gewährleistung

7.1 Gegenüber einem Unternehmer leisten wir für Mängel der Ware nach unserer Wahl Gewähr durch Ersatzlieferung oder Nachbesserung.

7.2 Der Unternehmer als Käufer hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Empfang auf Mängel zu untersuchen. Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 1 Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

7.3 Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

7.4 Wählt der Unternehmer nach gescheiteter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Unternehmer, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.

7.5 Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware.

7.6 Die aufgrund der erfolgten Ersatzlieferung einbehaltene mangelhafte Ware geht mit Eingang der Ersatzlieferung beim Unternehmer in das Eigentum von rts. über.

7.7 Es gilt als Beschaffenheit der Ware ggü. Unternehmern grundsätzlich nur unsere Produktbeschreibung als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung Dritter stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

7.8 Garantien im Rechtssinne erhält der Unternehmer durch rts. nicht.

 

  1. Haftungsbeschränkungen

8.1 Die Höhe der Haftung für Schäden ist auf die Höhe des gelieferten Warenwertes, d.h. unserem Verkaufspreis, begrenzt.

8.2 Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.

8.3 Die Höhe der Haftung für Verzugsschaden ist auf 0,5 % unseres Verkaufspreises für jede volle Woche, in welchem der Verzug anhält, begrenzt. Die Gesamtsumme ist dabei für einen Verzugsschaden auf 5 % des Gesamtwarenwertes begrenzt.

8.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Unternehmers aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Unternehmers oder dessen Erfüllungsgehilfen.

8.5 Schadensersatzansprüche des Unternehmers oder dessen Erfüllungsgehilfen wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist.

 

  1. Schlussbestimmungen

9.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

9.2 Änderungen und Ergänzungen dieser Bestimmungen müssen schriftlich vereinbart werden.

9.3 Gerichtsstand gegenüber einem Kaufmann, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichem Sondervermögen, ist München als Geschäftssitz von rts.. Dasselbe gilt, wenn der Unternehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

9.4 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Unternehmer einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz- oder teilweise unwirksame Regelung soll im Einvernehmen der Parteien dann durch eine Regelung ersetzt werden, welche den wirtschaftlichen Interessen der Parteien am nächsten kommt.

 

Stand: 26.07.2017

©2017 rts. GmbH, München

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